AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Selbstfahrer

Voraussetzungen:

Bei Amerikanischen Sportwagen ist das Mindestalter bei 21 Jahren und bei allen andern min. 23 Jahre alt, handlungsfähig und im Besitz eines Führerausweises der Kat. B seit mindestens 3 bzw. 5 Jahren.

Kaution: (Selbstbehalt)

( 2'500.- CHF oder 5000.- CHF)Ist in bar zu hinterlegen. Es kann auch ein persönliches Privat-Fahrzeug inkl. Zündschlüssel und Fahrzeugpapieren deponiert werden. Fahrzeugwert > Sfr. 20000.- (kein Leasingfahrzeug)

Überführungskosten:

Bei Anlässen, Pannen oder Unfällen gehen zu Lasten des Mieters, sofern diese nicht versichert sind.

Reservationen:

Reservationen bedingen einer Anzahlung von 50% der Miete.
Sollte der Mieter das gebuchte Fahrzeug erst später abholen als vereinbart, so wird der anteilige Mietzins für den nicht genutzten Zeitraum nicht erstattet. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen. Bei einer Absage des Kunden nach dem Einzahlen der 50% Anzahlung wird diese nicht zurückerstattet, wird Innerhalb der letzten 48 Stunden vor Mietbeginn wird der volle Betrag verrechnet. Gutscheine verfallen.

Haftungsausschlüsse:

Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.

Unfälle:

Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen unverzüglich die Firstclasslimos.ch zu informieren. Ebenfalls verpflichtet er sich unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen. Bei verschuldetem Unfall kann dem Mieter die Miete bis zu 3 Tage verrechnet werden.

Vorbehalte / Ausschlüsse:

Unfalle und Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit wie z.B.: Alkohohlmissbrauch, Drogen, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit, (bei REGEN, SCHNEEFALL oder EISGLÄTTE etc.) oder auch Schäden durch zu nahes Auffahren, Vandalismus, oder Schäden unbekannter Dritter bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort zu bezahlen, das deponierte Fahrzeug bleibt bis zur vollen Zahlung der Forderung im Besitz der Firstclasslimos.ch. Ist ein Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung, wird für die Einlösung für Gutscheine, Gutschriften usw. ein ensprechendes Ersatz FHZ (Preiskategorie) gestellt. Es wird kein Bargeld ausbezahlt.

Ausland:

Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden.
Das Auto darf nicht über die Schweizer grenze gefahren werden ohne schriftliche Vereinbarung der Firstclasslimos.ch.

Versicherung:

Vollkasko und Haftpflicht sind inkl.
Der Selbstbehalt bei den Amerikanischen Mietwagen liegt bei SFr. 2'500.- und bei allen andern SFr. 5000.-, Schäden bis zu dieser Summe, gehen immer zu Lasten des Mieters!!!

Verbote:

Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten!! Fahrten ohne Erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen, Autorennen und ¼ Meile sowie Teilnahme an Rennsport-Anlässen sind absolut verboten! Keine Versicherungsdeckung!! Bitte trinken sie beim Fahren keinen Alkohol. Schäden infolge Trunkenheit (mehr als 0,5 Promille) sind nicht versichert.

Geschwindigkeitsbussen:

Firstclasslimos.ch behält sich das Recht vor für Verkehrsübertretungen wie
Geschwindigkeitsbussen, Parkingticket oder andere Kosten, die damit verbunden sind, die dem Mieter zu verrechnen!

Instruktionsfahrt:

Ist Pflicht und geht zu lasten des Mieters.

Treibstoff:

Geht immer zu Lasten des Mieters.
Wichtig: Es darf nur Benzin Bleifrei-98 (Super-Plus) getankt werden!
Das Fahrzeug ist steht's vollgetankt (Beleg bitte mitbringen) zurück zu geben.

Fehlmanipulationen:

Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes schleifen lassen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss oder jeglicher Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden.

Fahren einer Drittperson:

Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf weitere Fahrer übertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen. Der Vermieter kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begründung ausschließen. Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte unbenannte Fahrer übertragen werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Schweiz noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.

Datenschutzklausel:

Folgende persönliche Daten des Mieters können von dem Vermieter EDV - mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden: - Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Faxund Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten. Offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen, subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Wil.
Der Firma Firstclasslimos.ch ist es jedoch vorbehalten, einen anderen Gerichtsstand zu wählen.