AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fhz mit Chauffeur

  1. Der Kunde anerkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Auftrages als
    rechtlich bindend.
  2. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken für die in der Vorreservation bestätigten Preiseinheiten
    von Zubehör und Fahrzeiten ab Domizil. Nach dem Eingang von mindestens 50% des Rechnungsbetrags
    auf das Bankkonto von FirstclassLimos.ch, gilt der Termin definitiv als gebucht. Bis zu diesem Zeitpunkt
    kann von Seiten FirstclassLimos.ch der Termin weiterhin vergeben werden. Der Restbetrag muss vor
    Antritt der Fahrt bar und vollständig bezahlt werden. Aufträge welche kurzfristig angenommen werden
    müssen vor Fahrtantritt in Bar bezahlt werden.
  3. Das Rauchen und der Transport von Tieren ist in allen Fahrzeugen verboten, bei Nichteinhaltung wird
    eine Fahrzeuginnenreinigung in Auftrag gegeben, Kosten ca. CHF 600.--.
  4. Getränke müssen grundsätzlich über FirstclassLimos.ch bezogen werden. Auf mitgebrachte Getränke
    wird ein Flaschenpfand erhoben. FirstclassLimos.ch verkauft und schenkt keinen Alkohol an Jugendliche
    und unter 16 Jahren, und keinen hochprozentigen Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren aus.
  5. Weitere Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverladekosten zusätzliche
    Getränke, Kost & Logie des Chauffeurs sowie spezielle Reinigung, fehlendes Inventar,
    Fahrzeugbeschädigung oder längere Dauer der Nutzung gehen zu lasten des Auftraggebers und werden
    nachträglich Bar beglichen oder in Rechnung gestellt.
  6. Der Kunde ist einverstanden, dass bei nicht pünktlicher Zahlung pro Mahnung eine Mahngebühr von
    CHF 30.-- verrechnet wird.
  7. Dekorzubehör für Geburtstage und Hochzeiten wie Blumen, Banden, Dekorschriften, roter Teppich usw.
    sind in Miete erhältlich und sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Die Sitzplätze sind beschränkt und
    gelten gemäss den Angaben im Fahrzeugausweis. Je nach Fahrzeug sind diese unterschiedlich und
    werden deshalb bei der Reservation beim Formular „Vorreservation“ beschrieben.
  8. Sollte der Auftraggeber mehr Personen als zugelassen zu einer Fahrt einladen, übernimmt der Chauffeur
    und die Firma FirstclassLimos.ch keine Haftung.
  9. In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen,
    können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig
    ablehnen. In diesem Fall wird von uns einen Gutschein in selben Betrag dessen was der Kunde uns
    einbezahlt hat überreicht. Ist einer der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der
    Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid
    gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. FirstclassLimos.ch übernimmt
    nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransports der Kunden wird
    durch FirstclassLimos.ch arrangiert und festgelegt.
  10. Ansprüche auf Schadenersatz, von uns nicht genehmigter Transporte oder Aufenthaltskosten sowie
    entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
  11. Bei einer Absage des Kunden nach dem Einzahlen der 50% Anzahlung wird diese nicht zurückerstattet,
    wird Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Auftragsdurchführung wird der volle Betrag verrechnet.
  12. Bei einer Absage von der Bestellung an bis 2 Tage vor der Auftragsausführung wird 50% des Betrages
    verrechnet oder wenn der Betrag in CHF einbezahlt wurde erhält der Kunde eine Gutschrift welcher für
    einen anderen Auftrag eingelöst werden kann.
  13. Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen,
    höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den
    gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder
    teilweise von der Vertragserfüllung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des
    Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig.
  14. Die Chauffeure von FirstclassLimos.ch unterstehen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 2 und
    müssen die entsprechenden Pausen, Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

Stand: August 2008