AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fhz mit Chauffeur
- Der Kunde anerkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung eines Auftrages als
rechtlich bindend. - Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken für die in der Vorreservation bestätigten Preiseinheiten
von Zubehör und Fahrzeiten ab Domizil. Nach dem Eingang von mindestens 50% des Rechnungsbetrags
auf das Bankkonto von FirstclassLimos.ch, gilt der Termin definitiv als gebucht. Bis zu diesem Zeitpunkt
kann von Seiten FirstclassLimos.ch der Termin weiterhin vergeben werden. Der Restbetrag muss vor
Antritt der Fahrt bar und vollständig bezahlt werden. Aufträge welche kurzfristig angenommen werden
müssen vor Fahrtantritt in Bar bezahlt werden. - Das Rauchen und der Transport von Tieren ist in allen Fahrzeugen verboten, bei Nichteinhaltung wird
eine Fahrzeuginnenreinigung in Auftrag gegeben, Kosten ca. CHF 600.--. - Getränke müssen grundsätzlich über FirstclassLimos.ch bezogen werden. Auf mitgebrachte Getränke
wird ein Flaschenpfand erhoben. FirstclassLimos.ch verkauft und schenkt keinen Alkohol an Jugendliche
und unter 16 Jahren, und keinen hochprozentigen Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren aus. - Weitere Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverladekosten zusätzliche
Getränke, Kost & Logie des Chauffeurs sowie spezielle Reinigung, fehlendes Inventar,
Fahrzeugbeschädigung oder längere Dauer der Nutzung gehen zu lasten des Auftraggebers und werden
nachträglich Bar beglichen oder in Rechnung gestellt. - Der Kunde ist einverstanden, dass bei nicht pünktlicher Zahlung pro Mahnung eine Mahngebühr von
CHF 30.-- verrechnet wird. - Dekorzubehör für Geburtstage und Hochzeiten wie Blumen, Banden, Dekorschriften, roter Teppich usw.
sind in Miete erhältlich und sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Die Sitzplätze sind beschränkt und
gelten gemäss den Angaben im Fahrzeugausweis. Je nach Fahrzeug sind diese unterschiedlich und
werden deshalb bei der Reservation beim Formular „Vorreservation“ beschrieben. - Sollte der Auftraggeber mehr Personen als zugelassen zu einer Fahrt einladen, übernimmt der Chauffeur
und die Firma FirstclassLimos.ch keine Haftung. - In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen,
können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig
ablehnen. In diesem Fall wird von uns einen Gutschein in selben Betrag dessen was der Kunde uns
einbezahlt hat überreicht. Ist einer der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der
Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid
gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. FirstclassLimos.ch übernimmt
nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransports der Kunden wird
durch FirstclassLimos.ch arrangiert und festgelegt. - Ansprüche auf Schadenersatz, von uns nicht genehmigter Transporte oder Aufenthaltskosten sowie
entgangener Gewinn sind ausgeschlossen. - Bei einer Absage des Kunden nach dem Einzahlen der 50% Anzahlung wird diese nicht zurückerstattet,
wird Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Auftragsdurchführung wird der volle Betrag verrechnet. - Bei einer Absage von der Bestellung an bis 2 Tage vor der Auftragsausführung wird 50% des Betrages
verrechnet oder wenn der Betrag in CHF einbezahlt wurde erhält der Kunde eine Gutschrift welcher für
einen anderen Auftrag eingelöst werden kann. - Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen,
höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den
gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder
teilweise von der Vertragserfüllung. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des
Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig. - Die Chauffeure von FirstclassLimos.ch unterstehen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 2 und
müssen die entsprechenden Pausen, Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Stand: August 2008








